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   SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23 ER   

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SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23 ER (https://dejure.org/2023,35104)
SG Marburg, Entscheidung vom 11.12.2023 - S 17 KA 306/23 ER (https://dejure.org/2023,35104)
SG Marburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - S 17 KA 306/23 ER (https://dejure.org/2023,35104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Nachbesetzung Psychotherapie: Muss der Praxiskäufer das gleiche Richtlinienverfahren ausüben wie der Praxisabgeber?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 13.06.2000 - L 4 KA 29/97
    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Ein Vorrang einzelner der zu berücksichtigenden Kriterien lässt sich dabei weder aus dem Gesetzeswortlaut herleiten (so schon LSG Thüringen, Beschluss vom 13.06.2000 - L 4 KA 29/97 - Schallen, Ärzte-ZV, 8. Auflage, 2012, § 16b Rn. 102) noch entspräche dies dem Willen des Gesetzgebers.

    Infolgedessen obliegt es den Zulassungsgremien, die Kriterien im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (LSG Thüringen, Beschluss vom 13.06.2000 - L 4 KA 29/97); dies ermöglicht eine an den besonderen Umständen jedes Einzelfalls orientierte Beurteilung (BSG, Urteil vom 20. März 2013, B 6 KA 19/12 R).

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Infolgedessen obliegt es den Zulassungsgremien, die Kriterien im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (LSG Thüringen, Beschluss vom 13.06.2000 - L 4 KA 29/97); dies ermöglicht eine an den besonderen Umständen jedes Einzelfalls orientierte Beurteilung (BSG, Urteil vom 20. März 2013, B 6 KA 19/12 R).
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 23/11 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für nicht in der Arzneimittelrichtlinie

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Es handelt sich insoweit nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 P 1/10 sowie Urteil vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 23/11 R; vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Auflage 2020, § 99 Rn. 6a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Um den Status quo wiederherzustellen, ist der Sofortvollzug aus Sicherstellungsgründen jedenfalls dringend erforderlich (so auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2014; L 11 KA 99/13 B ER).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Darüber hinaus folgt die Kammer nicht der von dem Beigeladenen zu 8) dargelegten Argumentation, aus der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Juli 1993, 6 RKa 71/91) ergebe sich, dass allein der Status als approbierter Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut maßgeblich sei und bei der Auswahlentscheidung deshalb eine Differenzierung nach Therapierichtungen rechtsfehlerhaft sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Aus dem Charakter der Auswahlentscheidung als Ermessensentscheidung (hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2005 - L 10 KA 29/05 -) folgt, dass die gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde und der Beigeladene zu 8) durch den Ermessensfehler beschwert ist.
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Es handelt sich insoweit nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 P 1/10 sowie Urteil vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 23/11 R; vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Auflage 2020, § 99 Rn. 6a).
  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 1 KA 4/20

    Nachbesetzung: Medizinisches Versorgungszentrum mit Bestandsschutz als Bewerber

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Nach § 86b Abs. 1 Nr. 1 SGG sei deshalb keine besondere Eilbedürftigkeit im Sinne eines Anordnungsgrundes erforderlich (Sächsisches Landessozialgericht L 1 KA 4/20 B ER).
  • SG Marburg, 10.11.2011 - S 12 KA 790/11

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Berufungsausschuss - Prüfung eines

    Auszug aus SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23
    Als Streitwert wären grundsätzlich die voraussichtlichen Honorareinahmen im Zeitraum zwischen dem Zulassungsbeschluss bis zur positiven gerichtlichen Entscheidung (SG Marburg, 10. November 2011, S 12 KA 790/11 ER) zugrunde zu legen.
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